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Ergebnisse für Freiheit
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  1. 100%

    ... Herausforderung an Universalität 47 2.3.1 Menschenrechte als weltweiter Gesellschaftsvertrag 48 2.3.2 Kantische Aufklärung und Kulturpluralismus 50 2.3.3 Pluralität in der Idee von Freiheit und Menschenwürde 52 2.3.4 Individualrecht und Möglichkeiten freier Vergemeinschaftung 54 2.3.5 Der interkulturelle Konsens als Antwort auf das moralische Minimum 56 2.3.6 ... Lockes und der vernunftrechtlichen Auffassung Kants vertreten wird, versteht die Menschenrechte als gleiche negative Freiheitsrechte, die als vorstaatliche Rechte moralisch begründet sind. Menschenrechte schützen jedoch nicht nur die Freiheit Einzelner, sondern ebenso gesellschaftliche Bereiche der Teilhabe und Entfaltungsmöglichkeit. Den Menschenrechten liegt die universelle und egalitäre Moral gleicher Würde zu Grunde, nach der jeder Mensch als gleich und ... andauernde Prozess, sie als weltweit verbindliche Moralordnung zu etablieren. Die Anschauung, dass alle Menschen allein durch ihr Menschsein Teilhabende einer die Menschheit umfassenden Gemeinschaft nach dem Grundsatz von Freiheit und Gleichheit sind, lässt sich sehr weit zurückverfolgen. Die Vorstellung von einem Weltbürgertum bewirkte in Athen, dass dort 624 v. Chr. die willkürliche Rechtssprechung eingeschränkt und die politische ... genauso problematisch, wie die Vorstellung konkurrierender oder sich widersprechender Menschenrechte. Vielmehr müssen, wenn an ihrer Universalität festgehalten werden soll, die Menschenrechte, sei es nun das traditionelle Recht auf Freiheit oder das Recht auf Entwicklung23, als aufeinander bezogene Rechte aufgefasst werden. Sie beschreiben allesamt verschiedene individuelle, soziale und kulturelle Dimensionen der Menschenrechte und -pflichten. Zwar beansprucht der Universalismus ... gestelzten Unsinn.28 Karl Marx lehnt Menschenrechte ab, weil in ihnen die der Rechtsform eigentümliche Abstraktion am weitesten getrieben werde. So kritisiert er zum Beispiel das Menschenrecht auf Freiheit, weil es nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen basiere, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen vom Menschen29. Alisdair MacIntyre hat den Glauben an ... >>

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    ... in der „Abhandlung über die politische Ökonomie“ C. Repräsentation in der Konzeption des „Contrat social“ I. Bedeutung der „volonté générale“ II. Unveräußerlichkeit und Unrepräsentierbarkeit der Volkssouveränität 1. Bürgerliche Freiheit 2. Entlastung vom Politischen 3. Freiheit durch Teilhabe an der Politik 4. Erzieherische Funktion der gesetzgeberischen Tätigkeit III. Gestaltung der Exekutive 1. Unterordnung der „Regierung“ unter die Legislative 2. Regierungsformen 3. Gewaltendifferenzierung 4. Gestaltungsspielraum ... das Volk bei der Erhebung von Steuern beteiligt werden muss, folgert Rousseau aus dem Eigentum als Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der Staatsgründung liegt in der Sicherung von Freiheit, Leben und Eigentum. Dies wird Rousseau später auch im „Contrat social“ hervorheben. „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen ... dass sich das Volk vertreten lässt, läge die Ausübung des allgemeinen Willens gerade nicht mehr unmittelbar beim Volk. Da die Souveränität Selbstbestimmung bedeutet und diese wiederum Sittlichkeit und Freiheit symbolisiert, würde die Übertragung derselben bedeuten, dass es möglich wäre, „für einen anderen sittlich und frei sein“31 zu können. Da auch der einzelne bei Vertragsschluss nicht auf ... seiner Vorgänger Hobbes und Locke eine Absage, sondern schließt jede Form der Vertretung des Volkes aus. Die Unterwerfung des Einzelnen unter die Herrschaft des Leviathan, die Aufgabe der Freiheit, um dem „bellum omnium contra omnes“32 im Naturzustand zu entgehen und dadurch Rechtssicherheit im Staat zu erlangen, schließt Rousseau in der von seinen Vorgängern vertretenen Weise ... >>

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    ... in der „Abhandlung über die politische Ökonomie“ C. Repräsentation in der Konzeption des „Contrat social“ I. Bedeutung der „volonté générale“ II. Unveräußerlichkeit und Unrepräsentierbarkeit der Volkssouveränität 1. Bürgerliche Freiheit 2. Entlastung vom Politischen 3. Freiheit durch Teilhabe an der Politik 4. Erzieherische Funktion der gesetzgeberischen Tätigkeit III. Gestaltung der Exekutive 1. Unterordnung der „Regierung“ unter die Legislative 2. Regierungsformen 3. Gewaltendifferenzierung 4. Gestaltungsspielraum ... das Volk bei der Erhebung von Steuern beteiligt werden muss, folgert Rousseau aus dem Eigentum als Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der Staatsgründung liegt in der Sicherung von Freiheit, Leben und Eigentum. Dies wird Rousseau später auch im „Contrat social“ hervorheben. „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen ... dass sich das Volk vertreten lässt, läge die Ausübung des allgemeinen Willens gerade nicht mehr unmittelbar beim Volk. Da die Souveränität Selbstbestimmung bedeutet und diese wiederum Sittlichkeit und Freiheit symbolisiert, würde die Übertragung derselben bedeuten, dass es möglich wäre, „für einen anderen sittlich und frei sein“31 zu können. Da auch der einzelne bei Vertragsschluss nicht auf ... seiner Vorgänger Hobbes und Locke eine Absage, sondern schließt jede Form der Vertretung des Volkes aus. Die Unterwerfung des Einzelnen unter die Herrschaft des Leviathan, die Aufgabe der Freiheit, um dem „bellum omnium contra omnes“32 im Naturzustand zu entgehen und dadurch Rechtssicherheit im Staat zu erlangen, schließt Rousseau in der von seinen Vorgängern vertretenen Weise ... >>

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    ... gebunden ist, also nur bei sich existiert, im Zustand der Objektivität und ist als bedeutungs- bzw. wirklichkeitsloser, noch für alle Möglichkeiten seiner Wirklichkeit außer sich frei. (D) Diese Freiheit verliert der Gegenstand, wenn er zum Objekt der Wahrnehmung wird und durch die bewußtseinsabhängige Abbildung in einem Image fortan außer sich, d.h. im Zustand subjektiver Wirklichkeit existiert ... es formt sich. Damit aber stellt sich gegenüber den Produkten der Werbeindustrie die Frage nach der Verfügbarkeit bzw. Wählbarkeit der Erfahrungen, und damit die Frage nach einer der Freiheit des Willens gehorchenden Wirklichkeitskonstitution nicht mehr. Sie ist hier im wahrsten Sinne des Wortes gegenstandslos geworden, weil der Gegenstand dem Wahrnehmenden erst durch Empfindungen in einer realen Existenzform ... sondern das Vermögen, durch die Verfügbarkeit der Apperzeption, den Inhalt zu wählen, muß als ergänzendes Kriterium hinzutreten. Eine Wahrnehmungshaltung, die durch bewußte Tätigkeit gegenüber dem Objekt die größtmögliche Freiheit des Subjekts aufrechterhalten will, hat demzufolge zur Bedingung, sowohl den Inhalt als auch seine Form durch die Verfügung über Apperzeption und Erfahrungen zu erzeugen. Befragen wir nun aber ... allerdings so ganz im SCHILLER'schen Sinn muß fraglich bleiben, weil die Untersuchung der 'Sinntreue' einer eigenen Arbeit bedürfte - mit Hilfe seiner Definition "Schönheit ... ist nichts anderes als Freiheit in der Erscheinung" (55), eine Antwort anzudeuten: Ein Gegenstand, der sich wie ein Kunstgegenstand erst durch seine subjektive Formung vollendet sehen will, muß noch für möglichst viele Möglichkeiten seiner Wirklichkeit offen d.h. frei sein. Da nun aber nicht der Gegenstand diese Freiheit besitzen kann, denn "nichts kann frei sein als das Übersinnliche"(56), sondern diese Freiheit nur durch das Subjekt auf der Wahrnehmungsstufe der Apperzeption erzeugt werden kann, muß ... >>

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    „Entweder das Bewusstsein setzt sich doch noch durch, baut sich seinen Naturschutzpark namens Freiheit und Selbstbestimmung für alle, also die einzige Umwelt, die es am Leben halten kann, oder aber…das Bewusstsein vergeht – entweder also, wir oder unsere Nachkommen werden frei und ... notwendige Bedingung ihrer Möglichkeit glauben will, dem wird sie generell zum Grenzphänomen und der Künstler zum Grenzgänger. Dieser sucht, um im Niemandsland des Dazwischen bestehen zu können, die Freiheit von äußerem Zwang, ohne die er seinen Weg zur künstlerischen Selbstbestimmung nicht finden kann. Die zur Beförderung der Kunstautonomie nach dem 2. Weltkrieg in Westdeutschland grundgesetzlich fixierte „Freiheit der Kunst“ war zwar eine wünschenswerte historische Errungenschaft. Dies sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die im Osten verfügte Parteilichkeit und staatliche Zensur der Kunst die Ausübung künstlerischer Freiheit zwar erheblich zu erschweren, aber eben auch nicht prinzipiell auszuschließen war. Die Freiheit oder Unfreiheit der Kunst ist nie einfach gleich zu setzen mit der des Künstlers, sondern immer von dessen Ethos abhängig. Wenn anlässlich der „60 Jahre. 60 Werke“ ... >>

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    ... 45 Vom Wesen des kritischen Fragens .............. 45 Von den grenzsetzenden Mächten............... 46 Von der Grenzenlosigkeit des kritischen Fragens......... 48 Von der Selbstbegrenzung des kritischen Fragens......... 52 Aspekte der Freiheit.................... 55 Der erste Aspekt: daß der Begriff der Freiheit höchst verworren ist und daß man dennoch nicht davon ablassen darf, nach ihr zu fragen . . 56 Der zweite Aspekt: daß Freiheit Offenheit eines Spielraumes bedeutet und daß in dieser Hinsicht noch manches zu tun ist........ 57 Der dritte Aspekt: daß das innerste Wesen der Freiheit die Selbstbestimmung ist und daß der Wille zur Selbstbestimmung ursprüng-licher ist als die Angst vor der Freiheit............. 60 Der vierte Aspekt: daß die Frage nach der Möglichkeit der Freiheit unentscheidbar ist, es sei denn, der Begriff der Wirklichkeit werde neu gedacht........................... 62 Der fünfte ... >>

  7. 57%

    ... von klerikaler und feudalistischer Fremdbestimmung. Die ökonomische, rechtliche und ideologische Unabhängigkeit von den kirchlichen und höfischen Auftraggebern, die den Beginn der modernen Kunstentwicklung markiert, ist dann später als "Freiheit der Kunst" in den bürgerlichen Verfassungen fixiert und verallgemeinert worden: Fortan sollte die Kunst vor allen äußeren Eingriffen und gegen jegliche Instrumentalisierbarkeit geschützt sein. Durch diese zunächst bloß formelle Freiheit war die Autonomie der Kunst zwar abstrakt ermöglicht, aber noch längst nicht in substantieller Weise eingelöst worden. Denn Freiheit als Recht zur Abwehr oder als Zustand der blossen Abwesenheit von Fremdbestimmung kann nie mehr als nur eine notwendige Voraussetzung für die Selbstbestimmung der Kunst sein. Erst wenn die konkreten künstlerischen Entscheidungen sich auch tatsächlich selbstbestimmt treffen lassen und getroffen werden, vermag sich jene theoretisch mögliche Freiheit auch praktisch als ästhetische Autonomie verwirklichen. Sie erfüllt sich eben nicht schon in der Freiheit von Bestimmungen, sondern erst in deren selbstbestimmter Setzung. I. KRISE a) Kunstentwicklung Die Autonomie des Ästhetischen ist zuerst durch I. KANT als eine neben dem Erkenntnismäßig-Wahren, ... >>

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    ... Westen mit Peinlichkeit und tiefer Verachtung reagiert worden. Dagegen konnte die systemkritisch sich gebärende „Westkunst", die keinen thematischen, stilistischen oder politischen Auflagen unterworfen war, wie ein Fanal der Freiheit wirken. Diese direkte Vergleichsmöglichkeit ist 1989 zwar untergegangen, aber im Rückblick ist es nicht weniger frappierend zu beobachten, wie sehr mittlerweile die kapitalistischen Strategien zur Instrumentalisierung der Kunst ... und Erbärmliches wie deren einstige ideologische Indienstnahme für den „sozialistischen Aufbau". Vielmehr entspringen beide Bemächtigungsweisen der Kunst auch einem gleichermaßen primitiven Materialismus und bedeuten eine skandalöse Mißachtung ihrer Freiheit. Unzählige Beispiele für eklatante Eingriffe in die Autonomie der Kunst finden sich fortwährend in den Feuilletons und Fachzeitschriften. Was ursprünglich als „Autonomie" der Kunst bezeichnet worden ist, meinte ... von klerikaler und feudalistischer Fremdbestimmung. Diese ökonomische, rechtliche und ideologische Unabhängigkeit von den kirchlichen und höfischen Auftraggebern, die den Beginn der modernen Kunstentwicklung markiert, ist dann später als „Freiheit der Kunst" in den bürgerlichen Verfassungen fixiert und verallgemeinert worden: Fortan sollte die Kunst vor allen äußeren Eingriffen und gegen jegliche Instrumentalisierung geschützt sein. Durch diese zunächst bloß formelle Freiheit war die Autonomie der Kunst zwar abstrakt ermöglicht, aber längst noch nicht in substantieller Weise eingelöst worden. Denn Freiheit als Recht zur Abwehr oder als Zustand der bloßen Abwesenheit von Fremdbestimmung kann nie mehr als nur eine notwendige Voraussetzung für die Selbstbestimmung der Kunst sein. Erst ... >>

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    ... im Westen mit Peinlichkeit und tiefer Verachtung reagiert, Dagegen konnte die systemkritisch sich gebärdende "Westkunst", die keinen thematischen, stilistischen oder politischen Auflagen unterworfen war, wie ein Fanal der Freiheit wirken. Diese direkte Vergleichsmöglichkeit ist zwar 1989 untergegangen, aber im Rückblick ist es nicht weniger frappierend zu beobachten, wie sehr die heutigen kapitalistischen Strategien zur Instrumentalisierung der Kunst ... und Erbärmliches wie deren einstige ideologische Indienstnahme für den "sozialistischen Aufbau". Vielmehr entspringen beide Bemächtigungsweisen der Kunst auch einem gleichermaßen primitiven Materialismus und bedeuten eine skandalöse Missachtung ihrer Freiheit. Unzählige Einzelfälle von eklatanten Eingriffen in die Autonomie der Kunst finden sich fortwährend in den Feuilletons und Fachzeitschriften. Weniger repressiv, kleinbürgerlich und uniform als unter der "Diktatur des ... die Kunstautonomie nicht nur von außen, sondern viel weniger erkennbar' aber umso tiefer greifend durch Anpassung auch von innen unterminiert. Nicht nur beamtete Professoren sollten sich noch die Freiheit und Zeit nehmen können für den Versuch unabhängig zu denken und zu handeln. Selbst der eigentlich dem Gemeinwohl besonders verpflichtete öffentlichrechtliche Raum wird von einer latenten Instrumentalisierung der ... von klerikaler und feudalistischer Fremdbestimmung. Die ökonomische, rechtliche und ideologische Unabhängigkeit von den kirchlichen und höfischen Auftraggebern, die den Beginn der modernen Kunstentwicklung markiert, ist dann später als "Freiheit der Kunst" in den bürgerlichen Verfassungen fixiert und verallgemeinert worden: Fortan sollte die Kunst vor allen äußeren Eingriffen und gegen jegliche Instrumentalisierbarkeit geschützt sein. Durch diese bloß formelle Freiheit war die Autonomie der Kunst zwar abstrakt ermöglicht, aber noch längst nicht in substanzieller Weise eingelöst worden. Denn die Freiheit als Recht zur Abwehr oder als Zustand ... >>

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    ... Westen mit Peinlichkeit und tiefer Verachtung reagiert worden. Dagegen konnte die systemkritisch sich gebärende "Westkunst", die keinen thematischen, stilistischen oder politischen Auflagen unterworfen war, wie ein Fanal der Freiheit wirken. Diese direkte Vergleichsmöglichkeit ist 1989 zwar untergegangen, aber im Rückblick ist es nicht weniger frappierend zu beobachten, wie sehr mittlerweile die kapitalistischen Strategien zur Instrumentalisierung der Kunst ... und Erbärmliches wie deren einstige ideologische Indienstnahme für den "sozialistischen Aufbau". Vielmehr entspringen beide Bemächtigungsweisen der Kunst auch einem gleichermaßen primitiven Materialismus und bedeuten eine skandalöse Mißachtung ihrer Freiheit. Unzählige Beispiele für eklatante Eingriffe in die Autonomie der Kunst finden sich fortwährend in den Feuilletons und Fachzeitschriften. Was ursprünglich als "Autonomie" der Kunst bezeichnet worden ist, meinte ... von klerikaler und feudalistischer Fremdbestimmung. Diese ökonomische, rechtliche und ideologische Unabhängigkeit von den kirchlichen und höfischen Auftraggebern, die den Beginn der modernen Kunstentwicklung markiert, ist dann später als "Freiheit der Kunst" in den bürgerlichen Verfassungen fixiert und verallgemeinert worden: Fortan sollte die Kunst vor allen äußeren Eingriffen und gegen jegliche Instrumentalisierung geschützt sein. Durch diese zunächst bloß formelle Freiheit war die Autonomie der Kunst zwar abstrakt ermöglicht, aber längst noch nicht in substantieller Weise eingelöst worden. Denn Freiheit als Recht zur Abwehr oder als Zustand der bloßen Abwesenheit von Fremdbestimmung kann nie mehr als nur eine notwendige Voraussetzung für die Selbstbestimmung der Kunst sein. Erst ... >>

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